- Zeilensprungverfahren
- Zei|len|sprung|ver|fah|ren 〈n. 14; unz.; TV〉 Bildabtastverfahren, bei dem erst die geradzahligen u. dann die ungeradzahligen Zeilen übertragen werden, um die Wiedergabe zu verbessern
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IZeilensprungverfahren,Fernsehtechnik: Verfahren zur Erzeugung eines flimmerfreien Fernsehbildes durch Verdopplung der Bildwechselfrequenz von 25 auf 50 Hz, ohne Erweiterung der Bandbreite für die Signalübertragung. Dabei wird das Fernsehbild (Vollbild) in zwei zeitlich aufeinander folgenden Teilbildern (Halbbildern) gesendet und auf dem Bildschirm wiedergegeben. Das erste Halbbild entsteht, indem der Elektronenstrahl der Fernsehbildwiedergaberöhre die ungeraden Zeilen 1, 3, 5 bis 625 (nach CCIR-Fernsehnorm) »schreibt« und dabei die geraden Zeilen überspringt. Nach 312,5 Zeilen kehrt der Strahl an den oberen Bildrand zurück und schreibt die Zeilen 2, 4, 6 bis 624 in die Zwischenräume der ungeraden Zeilen. Auf diese Weise werden die Halbbilder versetzt übereinander gelegt. Das Auge kann dies wegen seiner Trägheit nicht wahrnehmen und addiert beide Halbbilder zu einem mit einer scheinbaren Vollbildfrequenz von 50 Hz laufenden Fernsehbild. Die Zeilen werden grundsätzlich von links nach rechts geschrieben; bei der Rückführung wird der Strahl unterdrückt. Die zur horizontalen und vertikalen Steuerung in der Ablenkeinheit der Bildröhre fließenden Ströme haben die Form einer Sägezahnschwingung (Kippschwingung).IIZeilensprungverfahren,Interlace.* * *
Zei|len|sprung|ver|fah|ren, das (Fernsehtechnik): Verfahren der Abtastung eines Fernsehbilds, bei dem die geraden u. die ungeraden Zeilen im Wechsel abgetastet u. im Empfangsgerät entsprechend wieder aufgebaut werden.
Universal-Lexikon. 2012.